Darlehen und Vorfrage
Ist die Gesellschaft ohne das Sanierungsdarlehen nicht mehr überlebensfähig, so hat das Aktionariat nach der geltenden Rechtsordnung nur 4 Handlungsvarianten:
- Unternehmenssanierung > www.unternehmenssanierung.ch
- Einschiessung von Risikokapital (AK)
- Unternehmensliquidation
- Versagung weiterer Unterstützung.







