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Darlehen und Vorfrage

Ist die Gesellschaft ohne das Sanierungsdarlehen nicht mehr überlebensfähig, so hat das Aktionariat nach der geltenden Rechtsordnung nur 4 Handlungsvarianten:

  1. Unternehmenssanierung > www.unternehmenssanierung.ch
  2. Einschiessung von Risikokapital (AK)
  3. Unternehmensliquidation
  4. Versagung weiterer Unterstützung.


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