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Korrekturmittel

Sind Drittgläubiger wegen der Darlehensgewährung und der daraus resultierenden Konkursverschleppung zu Schaden gekommen, sind verschiedene Korrekturmittel denkbar:

Die riskante Unternehmensfortsetzungs-Strategie mit Gefährdungspotential für Drittgläubiger verlangt nach Korrekturen.

Aktivlegitimiert sind die Betroffenen bzw. der Vertreter:

  • Drittgläubiger
  • Konkursverwalter
  • Nachlassliquidator.

Es gilt jedoch der allgemeine Grundsatz: Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.


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