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Eigenkapitalersatz

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Einleitung zum Eigenkapitalersatz

Rechtsgebiet:
Eigenkapitalersatz
Stichworte:
Eigenkapital, Eigenkapitalersatz
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Doktrin des Eigenkapitalersatzes betrifft die Umqualifikation von Gesellschaftsdarlehen in Risikokapital. Bei Kapitalverlust oder im Überschuldungsfalle gewährt der Gesellschafter „seinem“ Unternehmen ein Darlehen, auch „Sanierungsdarlehen“ genannt.

» Informationen zum Sanierungsdarlehen

Gewähren Gesellschafter oder nahestehende Personen dem Unternehmen zur Konkursvermeidung Darlehen oder lassen solche trotz Fälligkeit bewusst stehen,

  • erhöht sich das Verlustrisiko der Drittgläubiger
  • werden lebensverlängernde Massnahmen ohne echte Sanierung betrieben.

Ist die Gesellschaft ohne das Sanierungsdarlehen nicht mehr überlebensfähig, so hat das Aktionariat nach der geltenden Rechtsordnung nur 4 Handlungsvarianten:

  1. Unternehmenssanierung
  2. Einschiessung von Risikokapital (Aktienkapital)
  3. Unternehmensliquidation
  4. Versagung weiterer Unterstützung.

Illustration: Eigenkapitalersatz

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