Ausgangslage
Jede Aktionärsleistung während der Gesellschafterkrise ist streng genommen Eigenkapitalersatz. Die Lehre über den Kapitalersatz stützt sich auf Rechtsvergleichung (Übernahme aus dem deutschen Recht).
Umqualifikation
Im Zeitpunkte der Überschuldung gewährte Darlehen werden in Risikokapital umgedeutet.
Kapitalersetzende Leistungen
Im Fokus der umzuqualifizierenden Aktionärsleistungen befinden sich die Darlehensgewährung und das stehen gelassene Gesellschafterdarlehen.
Personenkreis
Die Umqualifikation in Kapitalersatz fokussiert auf den Gesellschafter und auf nahestehende Personen.
Tipp:
Für weiterführende Informationen vgl. www.sanierungsdarlehen.ch