Einleitung zum Eigenkapitalersatz
Die Doktrin des Eigenkapitalersatzes betrifft die Umqualifikation von Gesellschaftsdarlehen in Risikokapital. Bei Kapitalverlust oder im Überschuldungsfalle gewährt der Gesellschafter „seinem“ Unternehmen ein Darlehen, auch „Sanierungsdarlehen“ genannt.
Gewähren Gesellschafter oder nahestehende Personen dem Unternehmen zur Konkursvermeidung Darlehen oder lassen solche trotz Fälligkeit bewusst stehen,
- erhöht sich das Verlustrisiko der Drittgläubiger
- werden lebensverlängernde Massnahmen ohne echte Sanierung betrieben.
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