Ein Ziel, zwei Lehrmeinungen
Lehre und Rechtsprechung haben zwei Korrekturmittel mit unterschiedlichen Folgen entwickelt:
- der aus dem deutschen Recht sog. „Eigenkapitalersatz“
- der sich auf OR 725 Abs. 2 stützende sog. „konkludente Rangrücktritt“ (Nachrangigkeit).
Unterschiede
» Unterschiede von Eigenkapitalersatz und Rangrücktritt